Neue Unterhaltrichtlinien
Nach durchaus langem Bestand der Unterhaltssätze haben sich die Oberlandesgerichte nun doch entschieden, die Selbstbehaltsätze anzuheben.
Das OLG Düsseldorf hat die neuen Selbstbehaltssätze zum 1. Januar 2017 veröffentlicht. Der notwendi






„Sofort einen Anwalt aufsuchen“ ist der einzig sinnvolle Ratschlag. Im Arbeitsrecht gelten die kürzesten Fristen des gesamten Zivilrechts. Ist nicht spätestens 3 Wochen nach Kündigung des Arbeitsvertrages Klage erhoben, ist die Kündigung rechtens. Dann greifen zwar möglicherweise noch finanzielle Sekundäransprüche, die Anstellung bleibt indes verloren.