Neues im Mietrecht
Seit 1. Mai 2013 sind die neuen Regeln im Mietrecht in Kraft. Fairerweise muss man sagen, dass es für die Mieter nicht wirklich besser geworden ist. Zwar gilt neuerdings eine Kappungsgrenze bei künftigen Mieterhöhungen von 15% innerhalb von 3 Jahr






„Sofort einen Anwalt aufsuchen“ ist der einzig sinnvolle Ratschlag. Im Arbeitsrecht gelten die kürzesten Fristen des gesamten Zivilrechts. Ist nicht spätestens 3 Wochen nach Kündigung des Arbeitsvertrages Klage erhoben, ist die Kündigung rechtens. Dann greifen zwar möglicherweise noch finanzielle Sekundäransprüche, die Anstellung bleibt indes verloren.