können Sie schweigen ....
war die Gegenfrage des Anwalts als er nach Verhältnissen eines Mandanten gefragt wurde.
„wie ein Grab“ sagte darauf der wissbegierig Fragende, voller Hoffnung auf eine ausgiebige Antwort. „ich auch“ sagte statt dessen der Advokat un






„Sofort einen Anwalt aufsuchen“ ist der einzig sinnvolle Ratschlag. Im Arbeitsrecht gelten die kürzesten Fristen des gesamten Zivilrechts. Ist nicht spätestens 3 Wochen nach Kündigung des Arbeitsvertrages Klage erhoben, ist die Kündigung rechtens. Dann greifen zwar möglicherweise noch finanzielle Sekundäransprüche, die Anstellung bleibt indes verloren.